Zu Aufgaben und Bedeutung des Organistenamtes am Magdeburger Dom im 18. Jahrhundert
DOI:
https://doi.org/10.13141/jmb.v20062534Abstract
Archivalien zur Neubesetzung des Organistenamts sowie zur Orgelsituation am Magdeburger Dom zeigen, dass Bestallungsabläufe, Besoldungen und Dienstpflichten der Organisten im Zeitraum von 1650 bis zur Auflösung des Domkapitels 1810 kaum Veränderungen ausgesetzt waren. Die einst vorgesehene Beteiligung des Organisten an der Leitung der Figuralmusik, wie es einige Dokumente aus dem Kontext der um 1619 erfolgten Neuordnung der evangelischen Kirchenmusik am Dom bescheinigen, hat sich offensichtlich nicht durchgesetzt. Neben dem gottesdienstlichen Orgelspiel (dabei Differenzierung der Instrumente nach Liedbegleitung und Figuralmusik) gehörte die Aufsicht über die Wartung der drei im Dom befindlichen Orgelinstrumente und die verpflichtende Teilnahme an den aus vorreformatorischer Zeit tradierten Horen zum Aufgabenbereich des Domorganisten. Trotz gewisser konservativer Haltungen des Domkapitels beeinflusste die besondere Stellung des Doms als ehemalige Kathedralkirche das überregionale Renommee des Organistenamts (namentliche Erfassung der Bewerber um die jeweiligen Vakanzen im Anhang des Beitrags). (die Autorin)
Quelle: Bibliographie des Musikschrifttums online