"Les Violons du Duc"
Französische Musiker an mecklenburgischen Höfen in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts
DOI:
https://doi.org/10.13141/jmb.v20042307Abstract
Nach dem Ende des Dreißigjährigen Krieges […] begann für die beiden Hofhaltungen, die größere in Schwerin und die etwas kleinere in Güstrow, eine mehrere Jahrzehnte währende Phase relativer Stabilität. Da es in Mecklenburg vor der dritten Landesteilung 1701 noch keine Erstgeburtsfolge gab, war es bereits 1555 zu einer Gütertrennung zwischen dem Schweriner und dem Güstrower Landesteil gekommen […]. Diese Trennung wurde 1621 in der zweiten Landesteilung bestätigt und erweitert, indem das Land nun formell zwischen Adolf Friedrich I. von Mecklenburg-Schwerin und Johann Albrecht II. von Mecklenburg-Güstrow […] aufgeteilt wurde. […]. Ein Interesse an ihren Hofkapellen konnten sich die beiden Herzöge angesichts der traurigen Folgen des Krieges […] freilich kaum leisten. […]. Erst unter den beiden nachfolgenden Herzögen gelangten die Hofkapellen wieder zu einer neuen Blüte. […]. Das Interesse, das Christian (Louis) und Gustav Adolf ihren jeweiligen Hofhaltungen und Hofkapellen entgegenbrachten, war […] durchaus verschieden. Christian (Louis) verbrachte den größten Teil seiner Regierungszeit auf Reisen […]. Der heimischen Residenz widmete er aber nur wenig Aufmerksamkeit. Anders Gustav Adolf in Güstrow: Nach der Heirat mit Magdalena Sibylla aus dem Hause Schleswig-Holstein-Gottorf im Jahr seines Regierungsantritts erlebte die höfische Kultur in der kleineren der beiden Residenzen eine Blüte, an der insbesondere in den 1660er und 1670er Jahren die Hofkapelle maßgeblichen Anteil hatte. […]. Die unterschiedliche Entwicklung der beiden Hofkapellen soll im folgenden nachgezeichnet werden. (der Autor)
Quelle: Digitalisat