Die Registrierung der Orgelwerke J. S. Bachs

Autor/innen

  • Quentin Faulkner

DOI:

https://doi.org/10.13141/bjb.v19951052

Schlagworte:

Silbermann, Adlung, Mattheson, Orgelbau, Disposition, Aufführungspraxis

Abstract

Angesichts der spärlichen Quellen aus dem direkten Umfeld Bachs, die dessen Orgelregistrierpraxis betreffen, nähert sich der Artikel diesem Gegenstand mittels einer detaillierten Untersuchung aus dem weiteren Umkreis Bachs und seiner Zeitgenossen zugänglichen Quellen. Zuerst werden Quellen des frühen 18. Jahrhunderts zu Fragen der Registrierung zusammengefasst, aufgegliedert in solche zu allgemeinen Prinzipien der Registrierung, zu speziellen Registern und Registerkombinationen und speziellen Registrieranweisungen für bestimmte Orgelkompositionen mit Schwerpunkt auf Bach und seinem Umfeld. Weiterhin wird detailliert Johann Friedrich Agricolas Abhandlung zur Orgelregistrierpraxis vorgestellt, die 1757 in Friedrich Wilhelm Marpurgs Historisch-Kritischen Beyträgen zur Aufnahme der Musik unter der Überschrift einer Rezension einer Sammlung von Orgeldispositionen erschien. Der Abschnitt über Registerkombinationen wird dabei vollständig wiedergegeben. Ein weiterer Abschnitt widmet sich der Analyse und dem Vergleich der dargelegten Positionen. Abschließend werden die gewonnenen Erkenntnisse ausgewertet und auf ihre Aussagekraft zur Registrierpraxis Bachs und seiner Orgelwerke hin überprüft. Ein Anhang gibt zudem den Text eines Vorschlags für den Ablauf eines Orgel-Probevorspiels wieder, der 1773 von Agricola geschrieben wurde.

 

Erwähnte Artikel: Christoph Wolff: Bachs Handexemplar der Schübler-Choräle. BJ 1977, S. 120-129

George B. Stauffer: Über Bachs Orgelregistrierpraxis. BJ 1981, S. 91-105

 

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Veröffentlicht

2018-02-02

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