Zum liturgischen Ort der Sanctus-Kompositionen Telemanns und Carl Philipp Emanuel Bachs in Hamburg
DOI:
https://doi.org/10.13141/bjb.v20021751Abstract
Anhand bislang unbekannter Dokumente aus dem Staatsarchiv Hamburg wird gezeigt, dass während der Amtszeiten der Hamburger Kantoren Georg Philipp Telemann und Carl Philipp Emanuel Bach das Sanctus regulär nur an den drei hohen Festtagen Ostern, Pfingsten und Weihnachten im Rahmen der Abendmahlsliturgie erklang. Lediglich in der ältesten Hauptkirche St. Petri wurde es als Figuralmusik musiziert, die übrigen Hauptkirchen mussten sich mit einer Choraliter-Ausführung begnügen. Der Wechsel von der vorgeschriebenen lateinischen zu einer deutschen Textfassung erfolgte erst Ende 1778, sodass nunmehr eine grobe Datierung der bachschen Sanctus-Kompositionen (Wq 218, Wq 219) und seine Verwendung fremder Vertonungen möglich ist. (Autor, Quelle: Bibliographie des Musikschrifttums online)