Neue Horizonte – Wie können Bibliotheken in Musik-Hochschulen ihre Zukunft gestalten? Teil 1
Downloads
Published
2018-10-18
Issue
Section
Spektrum
License
Für Dokumente, die in elektronischer Form über Datennetze angeboten werden, gilt uneingeschränkt das Urheberrechtsgesetz (UrhG). Insbesondere gilt:
- Einzelne Vervielfältigungen, z.B. Kopien und Ausdrucke, dürfen nur zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch angefertigt werden (§ 53 UrhG).
- Die Herstellung und Verbreitung von weiteren Reproduktionen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Urhebers/Autors gestattet.
- Zitierungen müssen die vollen Informationen, wie den Namen des Autors, die vollständigen bibliographischen Angaben, das Datum der Veröffentlichung, die zitierfähige URL und das Datenformat enthalten.
- Der Benutzer ist für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und kann bei Missbrauch haftbar gemacht werden.